Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts
Hat
der Kunde ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB, so werden
ihm bei Ausübung des Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der
Rücksendung auferlegt, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen
Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis
der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die
gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. In allen anderen
Fällen trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung.
